Die Produkte aus den PBS-Sortimenten fallen alle unter das GPSR, da die Produkte nach Artikel 3 der Verordnung alle beim Endkunden landen können. Die erweiterten Angaben zu Herstellreinformationen, respektive einer verantwortlichen Person oder dem Importeur, zusätzliche Produkt-Identifikatoren sowie die Mitgabe von Gefahren- und Sicherheitshinweisen, sofern am Produkt vorhanden, gelten für Sie ebenfalls.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Sind ab dem 13.12.2024 diese neuen Inhalte zwingend in meinen PBSeasy® Artikeldaten enthalten oder kann ich alternativ noch die „alten“ Daten (ohne die GPSR-Inhalte) bekommen?
- Was kann mir passieren, wenn ich die Daten nicht einspiele?
- Liefern alle Hersteller die zusätzlichen Dateninhalte?
- Habe ich hinsichtlich der Übernahme der PBSeasy® Artikelstammdaten in meine SHOP-Systeme etwas zu tun?
- Hinsichtlich der über PBSeasy® getätigten Bestellungen?
- Welchen Handlungsbedarf gibt es bei mir?
- Wo kann ich mich über die gesetzlichen Vorschriften informieren?
- Was muss ich tun?
- Wofür sind diese neuen Vorschriften?
- Ab wann gelten diese Vorschriften?
Kommentare
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