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Habe ich hinsichtlich der Übernahme der PBSeasy® Artikelstammdaten in meine SHOP-Systeme etwas zu tun?

Anette Günther
Aktualisiert 28. November 2024 10:16

Im Fernabsatz sind Sie verpflichtet die Inhalte des GPSR im Produktangebot mitzuliefern. Nach GPSR gilt das Produkt als angeboten, sobald es im Onlineshop angezeigt wird.

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  • Sind ab dem 13.12.2024 diese neuen Inhalte zwingend in meinen PBSeasy® Artikeldaten enthalten oder kann ich alternativ noch die „alten“ Daten (ohne die GPSR-Inhalte) bekommen?
  • Was kann mir passieren, wenn ich die Daten nicht einspiele?
  • Liefern alle Hersteller die zusätzlichen Dateninhalte?
  • Habe ich hinsichtlich der Übernahme der PBSeasy® Artikelstammdaten in meine SHOP-Systeme etwas zu tun?
  • Hinsichtlich der über PBSeasy® getätigten Bestellungen?
  • Welchen Handlungsbedarf gibt es bei mir?
  • Wo kann ich mich über die gesetzlichen Vorschriften informieren?
  • Was muss ich tun?
  • Wofür sind diese neuen Vorschriften?
  • Ab wann gelten diese Vorschriften?
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