Das GPSR unterscheidet nicht zwischen B2B und B2C, Sie sind in der Pflicht, sobald eines Ihrer Produkte in Endkundenhände gelangen kann. Sie können die Inhalte ignorieren, machen sich aber abmahnfähig.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Sind ab dem 13.12.2024 diese neuen Inhalte zwingend in meinen PBSeasy® Artikeldaten enthalten oder kann ich alternativ noch die „alten“ Daten (ohne die GPSR-Inhalte) bekommen?
- Was kann mir passieren, wenn ich die Daten nicht einspiele?
- Liefern alle Hersteller die zusätzlichen Dateninhalte?
- Habe ich hinsichtlich der Übernahme der PBSeasy® Artikelstammdaten in meine SHOP-Systeme etwas zu tun?
- Hinsichtlich der über PBSeasy® getätigten Bestellungen?
- Welchen Handlungsbedarf gibt es bei mir?
- Wo kann ich mich über die gesetzlichen Vorschriften informieren?
- Was muss ich tun?
- Wofür sind diese neuen Vorschriften?
- Ab wann gelten diese Vorschriften?
Kommentare
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